Statuten


Als Grundlage für die Aktivitäten von INTERSOL dienen die Statuten. In schriftlicher Form sind darin neben dem Namen, Sitz und Tätigkeitsbereich auch der Vereinszweck, die Arten, Rechte und Pflichten von Mitgliedern sowie die Vereinsorgane definiert. 

Auszug aus den INTERSOL-Statuten

§ 2. Vereinszweck und Tätigkeiten zur Verwirklichung des Vereinszweckes
„Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und orientiert sich in theoretischer Grundlegung und praktischer Umsetzung an der Mildtätigkeit. Dieses Ziel soll v.a. durch innovative Formen der Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden.“

2.1. Vereinszweck
„Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Solidarität, wobei die unmittelbare innovative Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Mittelpunkt steht. Näher hin geht es INTERSOL und seinen Süd-Partnern um eine umfassende, strukturelle und systematische Bekämpfung der materiellen Armut und die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen. Dies hängt in Übereinstimmung mit den Südpartnern wesentlich mit der Perspektive des Menschenrechts auf eine eigene selbstbestimmte Entwicklung und Geschichte zusammen.“